ico-ortsrecht

Das sogenannte Ortsrecht ist das Recht einer Stadtverwaltung, spezifisch stadtrelevante Verordnungen zu erlassen. Darunter fällt etwa die Leinenpflicht für Hunde oder ein Böllerverbot vor Altenheimen.

Das Ortsrecht ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung einer Stadt. Die Sammlung der jeweiligen Verordnungen einer Kommune wird Ortsrecht genannt.

Beim Ortsrecht orientiert sich die Verwaltung an der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern:  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO/true.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

1.1.1 – Verordnung der Stadt Burghausen über die Reinhaltung Reinigung und Sicherung der Straßen und Gehbahnen im Winter_Neuerlass_2024

1.1.2 – Verordnung über die Lärmbekämpfung

1.1.3 – Verordnung über das Anbringen von öffentlichen Anschlägen und über Darstellungen und Bildwerfer

1.1.5 – Regelung der Ordnung auf Bürgerplatz usw. Neufassung mit Anlagen2023

1.2.1 – Verordnung über das Baden sowie über das Betreten und Befahren von Eisflächen

1.2.2 – Verordnung der Stadt Burghausen über die Versammlungsstätten im Sportpark des SV Wacker Burghausen (Sportparkverordnung)

1.3.1 – Satzung über das Befördern und Kompostieren von pflanzlichen Abfällen

1.3.2 – Gebührensatzung für den öffentliche Abfallentsorgung

1.4.1 – Verordnung über das Volksfest 

1.4.2 -_Verordnung der Stadt Burghausen zur Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

1.5.1 – Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Burghausen

1.5.2 – Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren Burghausen und Raitenhaslach

1.5.3 – Verordnung über die Zulassung des Betriebes von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen der Stadt Burghausen

1.5.4 – Satzung über die Benutzung des Stadtparks, des Bürgerplatzes, des Lindacher Platzes u. a.

1.5.5 – Satzung der Stadt Burghausen über die Benutzung der städtischen Sportanlagen in Raitenhaslach (Benutzungssatzung)

1.5.6 – Satzung über die Gebühren für den Betrieb kommunaler Notunterkunft