Briefwahl: Unterlagen sind erst ab Anfang Februar verfügbar: online beantragen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wurden in den vergangenen Tagen an die bisher im Wählerverzeichnis der Stadt Burghausen eingetragenen Wahlberechtigten versandt.
Aufgrund wahlrechtlicher Fristen wird die Zeitspanne für die Briefwahl diesmal erheblich verkürzt sein, da die Stimmzettel nach jetzigem Kenntnisstand frühestens in der ersten Februarwoche vorliegen werden.
Aus diesem Grund müssen Briefwähler schneller ihre Unterlagen bei der Stadt beantragen, ausfüllen und zurücksenden als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Briefwahl online beantragen:
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen mittels QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder per Link unter www.burghausen.de bietet zahlreiche Vorteile: Sie ist schnell und unkompliziert.
Damit ist die digitale Beantragung wesentlich einfacher als eine persönliche Abholung oder ein schriftlicher Antrag.
Wichtig zu beachten: Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine dritte Person ist online nicht möglich.
Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dieser muss ergänzt und unterschrieben an das Wahlamt gesendet werden. Eine Abholung der Wahlunterlagen mit diesem Vordruck oder die Möglichkeit zur Briefwahl vor Ort im Melde- und Gewerbeamt/Wahlamt ist frühestens ab Anfang Februar möglich.
Abgabe der Wahlbriefe
Die fertigen Wahlbriefe können auf folgende Weise abgegeben werden:
- in einen städtischen Briefkasten (Rathaus, Bürgerhaus, Hochhaus Robert-Koch-Str. 11, Ecke Robert- Koch-/Anton-Riemerschmid-Straße) einwerfen
- in einen Postbriefkasten einwerfen
- direkt im Melde- und Gewerbeamt/Wahlamt der Stadt Burghausen abgeben.
Die städtischen Briefkästen im Stadtgebiet werden am Wahltag um 17 Uhr letztmals geleert, der Briefkasten am Rathaus um 18 Uhr.
Wichtig: Bei Nutzung eines Postbriefkastens sollten Wahlbriefe einige Tage vor dem Wahlsonntag aufgegeben werden, damit sie rechtzeitig beim Wahlamt eingehen. Verspätet eingehende Wahlbriefe können gemäß Bundeswahlgesetz nicht berücksichtigt werden.
Bei allen Varianten der Briefwahlbeantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar versandt oder ausgegeben werden können.
Ein genaues Datum kann derzeit nicht genannt werden, weil noch nicht bekannt ist, wann uns die Stimmzettel vorliegen werden.
Erster Bürgermeister Florian Schneider erklärt:
„Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung und Rückgabe Ihrer Briefwahlunterlagen ein oder gehen Sie doch einfach am 23. Februar 2025 persönlich zur Wahl. Ihre Stimme zählt – sorgen Sie dafür, dass sie rechtzeitig ankommt.“
Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Beantragung steht das Wahlamt der Stadt Burghausen unter 08677/887-160 bis 164 zur Verfügung.


