Im Melde- und Gewerbeamt stehen nun zwei barrierefreie PointID – Aufnahmesysteme der Bundesdruckerei zur Verfügung; an diesen können die Bürger digitale Lichtbilder für Personaldokumente erstellen. Die Gebühr für die Erstellung eines Lichtbildes beträgt 6 Euro.
Alternativ können digitale Lichtbilder für Personaldokumente auch weiterhin von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellt werden. In diesen Fällen wird das Lichtbild in eine Cloud hochgeladen, die Bürger bringen dann den vom Fotodienstleister ausgehändigten QR-Code zur Beantragung in das Melde- und Gewerbeamt mit.
In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis die Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Personalausweis oder Reisepass erhalten. Wer dringend einen Reisepass oder Personalausweis benötigt, wendet sich an das Burghauser Passamt. Unter gewissen Voraussetzungen stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig vorläufige Dokumente aus.
Für alle Arten von Personaldokumenten müssen die Antragstellerinnen oder Antragsteller zwingend persönlich im Passamt erscheinen. Kinder unter 16 Jahren (18 Jahre beim Reisepass) müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Eine Verlängerung und/oder Aktualisierung sowie die Änderung des Wohnorts ist nicht mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe werden aber nicht ungültig; sie können weiterhin bis zum Ablaufdatum verwendet werden.
Für Kinder ist deshalb seit 01.01.2024 ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen sofern die Ausstellung gewünscht ist.
Planen Sie eine Reise, empfiehlt das Burghauser Passamt dringend, die aktuellen Einreisebestimmungen zu beachten. Informationen dazu bietet das Auswärtige Amt.
Foto: Visualisierung Bundesdruckerei


