Foto: Das Einwohnermeldeamt der Stadt Burghausen wird gerade saniert und befindet sich aktuell noch bis Mitte Mai nebenan im Projektraum im EG des Rathauses. Fotocredit: Stadt Burghausen / Königseder

Foto: Das Einwohnermeldeamt der Stadt Burghausen wird gerade saniert und befindet sich aktuell noch bis Mitte Mai nebenan im Projektraum im EG des Rathauses. Fotocredit: Stadt Burghausen / Königseder


Lieferverzögerung bei Foto-Aufnahmesystemen: Aufgrund von Lieferverzögerungen bei den Foto-Aufnahmesystemen ist es nicht möglich, wie ursprünglich geplant ab dem 01.05.2025 in unserem Melde- und Gewerbeamt/Passamt ein digitales Lichtbild für einen Personalausweis und/oder Reisepass erstellen zu lassen.

Übergangsregelung: Papierfoto weiterhin zulässig

Die Bürgerinnen und Bürger können aufgrund einer entsprechenden Übergangsregelung des Bundesinnenministeriums zur Beantragung von Personaldokumenten bis auf Weiteres auch ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild in Papierform verwenden.

Alternative: Digitales Foto vom Fotostudio

Alternativ haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein digitales Lichtbild bei einem zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen und dieses gesichert an uns zu übermitteln. In diesem Fall ist zur Beantragung die vom Fotostudio erhaltene Bestätigung mitzubringen.

Information folgt, sobald Foto-Aufnahmesystem verfügbar ist

Sobald das Foto-Aufnahmesystem zur Verfügung steht, werden wir eine entsprechende Information veröffentlichen.

Übergangsfrist bis Ende Juli 2025

Wer zufällig genau Anfang Mai einen neuen Pass oder Ausweis beantragt und in seinem Bürgeramt noch keine Foto-Möglichkeit vorfindet, soll laut Bundesinnenministerin Faeser keine Probleme bekommen. Demnach gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2025. So lange können auch noch analog mitgebrachte Fotos für neue Dokumente genutzt werden.

 

Ziel: Mehr Sicherheit bei der Passbeantragung

Künftig soll es nicht mehr möglich sein, den Passbehörden ein falsches Foto unterzujubeln. Ab dem 1. Mai 2025 wird grundsätzlich mit digitalen Fotos gearbeitet. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lässt man direkt im Bürgeramt bei der Beantragung des Passes ein Foto machen.

 

In diesem Fall können die Mitarbeitenden sicherstellen, dass tatsächlich ein Bild vom künftigen Passinhaber oder der künftigen Passinhaberin gemacht wird und von niemandem sonst.

Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit

Alle bereits vor dem 1. Mai 2025 ausgestellten Dokumente behalten zudem ihre Gültigkeit und können weiterhin uneingeschränkt verwendet werden.

 

Hinweis:

Das Einwohnermeldeamt zieht inklusive Passamt etwa Mitte Mai in sein angestammtes Büro zurück. Die Sanierung der Räume ist zeitnah abgeschlossen.