© Stadt Burghausen

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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Online-Beantragung über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder über die Homepage der Stadt Burghausen ist bis 19.02.2025 möglich. Bitte nutzen Sie diesen Service, mit dem Sie einfach und schnell die Briefwahlunterlagen beantragen können. Den Link zum Briefwahlantrag finden Sie hier.

Die Abholung der Briefwahlunterlagen und die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle ist  zu den üblichen Parteiverkehrszeiten im Melde- und Gewerbeamt/Wahlamt, Stadtplatz 110 möglich, zusätzlich am Freitag, 21.02.2025 bis 15 Uhr. Dazu bringen Sie bitte den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag ergänzt und unterschrieben mit.